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Behandlungsspektrum


Neuropädiatrie

Krankheitsbilder

  • Epilepsie
  • Zerebrale (vom Gehirn ausgehende) Bewegungsstörungen
  • Erkrankungen und Fehlbildungen des Rückenmarks, der peripheren Nerven und des Muskels
  • Entwicklungsauffälligkeiten in Motorik, Wahrnehmung, Sprache und geistige Behinderungen
  • Kopfschmerzen
  • Entzündliche Erkrankungen des Nervensystemes
  • Das Nervensystem betreffende Stoffwechselkrankheiten

Zum Betreuungsspektrum gehören auch genetische Erkrankungen, die Einfluss auf das Nervensystem, das Verhalten und auf die geistige Entwicklung nehmen.


Diagnosen und Therapien

Hier steht die Beobachtung des Kindes im Vordergrund. Dies gilt besonders für die Entwicklungsneurologie, bei der die Einschätzung der körperlichen und geistigen Entwicklung von gesunden und kranken Kindern, eine besondere Bedeutung hat.

An technischen Untersuchungsverfahren ist in der Epileptologie die Enzephalographie (EEG) besonders wichtig. Weitere wichtige Erfahrungen sind die Bildgebung mittels MRT und Ultraschall, Labordiagnostik und elektrophysiologische Untersuchungen.

Für jeden Patienten wir ein individuelles Behandlungskonzept erstellt – und Fördermöglichkeiten ausgearbeitet:

  • Krankengymnastik
  • Sprachförderung
  • Ergotherapie
  • Heilpädagogik
  • ggf. medikamentöse Therapie
  • Hilfsmittel
  • Orthopädie

Eine kontinuierliche Betreuung durch den Neuropädiater ist hier von besonderer Bedeutung und ermöglicht langfristig eine optimale Behandlung. Diese kann sich teilweise bis ins junge Erwachsenenalter erstrecken.


Hier finden Sie eine Auswahl an unseren besonderen Angeboten:

Wir sind für Sie da 

Margarethe Pohl

Ärztliche Leitung SPZ
Oberärztin, Kinder- und Jugendarzt, Neuropädiaterin

  • Kontakt

    Tel.: 0851 / 7205-164
    Fax: 0851 / 7205 47-164

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Ameres Markus 2022

Dr. Dr. med. Markus Ameres

Oberarzt
Neuropädiater

  • Kontakt

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Sie erreichen uns über das SPZ Sekretariat unter

Telefon: 0851/ 7205-164
immer Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Die Überweisung an das SPZ ist durch den niedergelassenen Kinder-/Jugendarzt, Neurologen oder Psychiater möglich.