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Presse

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Pressemitteilungen

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???? „Eltern sind als Besucher in der Kinderklinik zugelassen“

Chefarzt Keller verweist auf Maßnahmen der Corona-Ampel in der Kinderklinik

Passau. „Die Situation ist weiter herausfordern und die Infektionszahlen steigen weiter. Wir alle müssen dazu beitragen, dass die Infektionswelle abflacht, um zu verhindern, dass sich Risikopersonen anstecken und um damit das Gesundheitswesen zu schützen“, erklärt Kinderklinik-Chefarzt Prof. Dr. Matthias Keller und verweist damit auch auf die entsprechenden verschärften Corona-Maßnahmen in der Kinderklinik Dritter Orden Passau.

Im Gegensatz zu Erwachsenenkliniken muss die Kinderklinik kein absolutes Besuchsverbot ausgesprechen: „Wir versorgen Kinder und Jugendliche, die brauchen ihre Eltern. Daher sind bei uns Eltern als Besucher und Begleitperson weiterhin zugelassen, allerdings nicht ohne Auflagen. Damit werden wir trotz Pandemie den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht. Diese Ausnahme für Kinder  ist in der aktuellen Bayerischen  Infektionsschutzverordnung  so vorgesehen“, so Keller. Die Kinderklinik und auch die Ambulanzen und das Sozialpädiatrische Zentrum laufen im Regelbetrieb und das soll auch so bleiben, daher gilt derzeit Stufe rot der internen Corona-Ampel: (online nachzulesen unter mykinderklinik.de - https://mykinderklinik.de/images/2020-10-21_OE_IF_Stufenplan_f%C3%BCr_HP_0-3.pdf). Ganz konkret bedeutet das, dass mit einem Kind weiterhin ein Elternteil aufgenommen werden kann – „bei diesem Elternteil wird ein Test auf Sars-CoV2 durchgeführt“, erklärt Keller weiter. Besuche sind, wie seit Beginn der Pandemie,   ausschließlich Eltern, beziehungsweise den Sorgeberechtigten gestattet. „Hierzu müssen wir gleich am Empfang die entsprechenden Zutrittsdaten erfassen, wie Name, Datum, Uhrzeit und auch eine Telefonnummer.“

Generell ist die Besuchszeit für das nicht mitaufgenommene Elternteil unbeschränkt, allerdings nur, wenn das Kind in einem Einzelzimmer untergebracht ist. Sollte der Patient in einem Mehrbettzimmer untergebracht sein, beträgt die Besuchszeit zwei Stunden. Wichtig ist dabei auch, dass keinerlei Überlappung der Besuchszeiten mit anderen Sorgeberechtigten auftritt. Wichtig ist, dass auch im Patientenzimmer von dem nicht mit aufgenommen Sorgeberechtigten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

„All diese Maßnahmen sollen letztlich dazu führen, unsere Patienten, aber auch das Team zu schützen, um den Regelbetrieb aufrecht halten zu können. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Versorgung und Behandlung von kranken Kindern weiterhin voll sichergestellt ist – dazu brauchen wir eben auch die Unterstützung und das Verständnis der Eltern“, so Keller.

Ansprechpartner für
Presseanfragen

Prof. Dr. med. ­Matthias Keller

Ärztlicher Direktor Kinderklinik Dritter Orden
Chefarzt Klinik für Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendarzt / Neonatologe

Kliniken Dritter Orden gGmbh
Standort Kinderklinik Passau
Bischof-Altmann-Str. 9
94032 Passau
Telefon: +49 851 7205-151
Telefax: +49 851 7205-47150
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Stefanie Starke

Pressereferentin

Telefon: +49 176 608 43444
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Geschäftsführung

der Kinderklinik Dritter Orden gGmbH


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Reinhard Schmidt

einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer
für den Standort Kinderklinik Passau

443 KB

Dr. Matthias Keller

Ärztlicher Direktor Kinderklinik Dritter Orden
Chefarzt Klinik für Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendarzt / Neonatologe
1,3 MB

Dr. Matthias Keller

Ärztlicher Direktor Kinderklinik Dritter Orden
Chefarzt Klinik für Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendarzt / Neonatologe
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Dr. Matthias Keller

Ärztlicher Direktor Kinderklinik Dritter Orden
Chefarzt Klinik für Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendarzt / Neonatologe
1,5 MB

Dr. med. Jaroslaw Kuzior

Leitender Arzt Kinderchirurgie
Facharzt für Kinderchirurgie
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Margit Schuster

Pflegedirektorin

2,2 MB

Stefanie Starke

Pressereferentin
412 KB

Kinderklinik Eingang 1


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Kinderklinik Eingang 2


3,4 MB

Kinderklinik Eingang 3


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